FAQ

Das FAQ Dokument kann als PDF heruntergeladen werden.

Die Modulbeschreibungen der einzelne Veranstaltungen findet man hier.

Ja, alle Leistungseinheiten der Bachelor-­ und Masterstudiengänge Physik/Astro können als freie Leistungen bezogen werden, aber eine doppelte Anrechnung ist nicht erlaubt. Das heisst man kann eine Mathemtatik, Informatik oder Physik‐Vorlesung als freie Leistung anrechnen lassen, wenn man diese nicht schon besucht hat und das Modul Freie Leistungen studiert.

In der Regel gibt es keine Anwesenheitspflicht in den Vorlesungen. Dozierende können die Teilnahme an Leistungskontrollen zu ihren Veranstaltungen aber von Leistungen abhängig machen, die während des Semesters zu erbringen sind (Übungen, Teilnahme an Praktika etc…).

Es ist wichtig, wenn immer möglich, Vorlesungen in Major‐ und Minormodulen Ihrer Studienrichtung von Anfang an zu belegen. Die wichtigsten Vorlesungen im 1. Studienjahr sind:

  • Physik I und II
  • Matemathische Methoden der Physik I und II (für fast alle Physik-­Minor Varianten)
  • Analysis I und II + Lineare Algebra I und II (wenn Sie zusätzlich Mathemathik im Major oder Minor studieren).

Alle Informationen über die Lehrveranstaltungen und Leistungskontrolle finden sie im KSL (Kernsystem Lehre). Aktuelle Vorlesungs‐Informationen finden Sie hier. Ausserdem gibt es jedes Jahr eine Informationsveranstaltung des Fachbereichs Physik und Astronomie am “Tag des Studienbeginns”. Ziel dieser Veranstaltung ist es, ihnen den Einstieg in das Physikstudium durch einige allgemeine Informationen zum Studium zu erleichtern.

Um einen Bachelorabschluss zu beantragen findet man die Infos hier.

Die Note der Bachelorarbeit muss vor der Woche 8, resp. 38 im Notenverwaltungssystem (KSL) eingetragen werden.

Da die Vorlesungen sehr anspruchsvoll sind und aufeinander aufbauen, ist es empfehlenswert den Studienplan zu folgen und an Vorlesungen und Übungen regelmäßig teilzunehmen. Erfahrungsgemäss ist dies eine wichtige Voraussetzung den Vorlesungen folgen zu können, die Übungsaufgaben lösen zu können und um die Prüfungen/Leistungskontrolle erfolgreich zu bestehen.

Leistungskontrollen (Bachelor/Master) die ungenügend ausgefallen sind können einmal wiederholt werden. Wenn eine ungenügende Leistungskontrolle im Wiederholungsfall erneutet ungenügend ist, zählt die zuletzt erreichte Note.

Die meisten Vorlesungen werden in einem jährlichen Turnus angeboten, wobei dies nicht für alle Spezialvorlesungen, die in höheren Semestern angeboten werden, gilt.

Für ein Studium rechnet man mit einem Arbeitsaufwand von ca. 40-­50 Wochenstunden. Dies bedeutet bereits einen beträchtlichen Aufwand.

Die Studienzeit kann beim Vorliegen wichtiger Gründe vor Ablauf der Regelstudienzeit für kommende Semester verlängert werden. Studierende, die dauerhaft einer Erwerbstätigkeit von über 25 Prozent nachgehen, dürfen die Regelstudienzeit um zwei Semester überschreiten.

Ja, man kann Vorlesungen aus Bachelor und Master gleichzeitig nehmen, parallel in Bachelor und Master zu studieren ist aber nur während maximal eines Semesters erlaubt; danach muss das Bachelorstudium abgeschlossen sein. Die vorgezogenen Leistungen werden nach Erhalt des Bachelordiploms als Leistungen im Masterstudium anerkannt.

Ja, man muss den Laborkurs II abschliessen bevor mit der Masterarbeit anfangen kann. (Studienplan Physik, Anhang 2a).

Die Zulassung zu den Masterstudiengängen der Fakultät setzt einen Bachelorabschluss der entsprechenden Studienrichtung einer universitären Hochschule voraus, der nicht älter als zehn Jahre ist. (RSL, art. 43 abs. 2). Der Eintritt ins Masterstudium setzt einen Bachelorabschluss Physik/Astronomie einer schweizerischen universitären Hochschule oder einen gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss voraus. (SP Physik, art. 14, abs. 2).